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URHEBERRECHT
Auch im Internetzeitalter gilt: Was einem nicht gehört, darf man nicht verwenden.
Wer unerlaubt urheberrechtlich geschützte Werke öffentlich zugänglich macht, verstößt
gegen das Urheberrecht.
Die Inhaber der Urheber- und Nutzungsrechte haben u.a. Anspruch auf Auskunft und auf Ersatz des entstandenen Schadens.
Grundlage dafür ist in Deutschland das Urheberrechtsgesetz, .
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